Jugendmediendienstestaatsvertrag. Dieses Wortungetüm regt derzeit die Gemüter in der Blogosphäre auf. Auslöser waren eine Reihe von Beschlüssen in verschiedenen Landtagen die ohne mit der sprichwörtlichen Wimper zu zucken. Dabei sind plötzlich die kleineren, sich eigentlich als Gegner des JMDStV positionierten Koalitionspartner in diversen Landesparlamenten das Zünglein an der Waage. So hat es Bündniss90/die Grünen in Hamburg fertig gebracht, dem neuen 14. Korb ihre Zustimmung zu geben um danach direkt die Koalition aufzukündigen. In NRW haben die Grünen ebenfalls zugestimmt, dann allerdings die Chuzpe zu besitzen einen Twitt mit dem Inhalt:
zu bringen, ist schon ziemlich merkwürdig. Allerdings regte dieser Twitt zumindest die Kreativität einiger Zeitgenossen an, die sie dann unter parlamentarische-zwaenge.de zur Belustigung der Nation veröffentlichen können. Ob diese und die andere Reaktionen der Netzgemeinde (unter anderem in Form solch lustiger neuer Wahlplakate) doch noch zur Umstimmung beitragen kann, muss sich aber noch herausstellen.
Was aber, hat dieser “Staatsvertrag” eigentlich für Auswirkungen auf den gemeinen Blogger? Im Grunde genommen nicht viele (der geneigte Leser beachte z.B. die Frage4 bei t3n). Bis auf ein paar Anpassungen im Detail, wird dieser Staatsvertrag nur mehr Möglichkeiten eröffnen anderen geschickt an den Karren zu fahren. Unsauber formuliert und mit mehr Löchern und Ungereimtheiten gespickt, wird es für die Allgemeinheit interessant werden, welche Abmahnanwälte zuerst die diversen Schlupflöcher zu ihren Gunsten versuchen auszulegen. Das Risiko dementsprechend abgemahnt zu werden, dürfte aber relativ gering sein, es sei denn der eigene Auftritt verstößt bereits nach alten Regeln gegen Selbige. Sehr interessant ist da die Zusammenfassung von Ra. Udo Vetter. Allerdings sollte man auch die diversen Gegenmeinungen (der Lawblogger Vetter selbst hat diese fein säuberlich zusammengetragen) zu diversen Details seiner Ausführungen lesen.
Zusammenfassend kann man wohl sagen: wer mal einen kritischen Blick über seine Inhalte wirft und nicht generell in der Rotlicht oder Gewaltecke veröffentlicht, dürfte (erst einmal) so ziemlich auf der sicheren Seite sein. Stell dir einfach die Frage, ob deine Kinder deine Inhalte anschauen dürften. Den Rest an Unsicherheiten werden deutsche Richter in den nächsten Monaten klären dürfen. Natürlich nur für den Fall, dass dieses Mal das Gesetz nicht sofort von einem Gericht in der Luft zerpflückt wird (wo rauf wir aber alle hoffen).
Das größere Risiko wird sein, dass mit diesem Instrument eine Hintertür für umfassende Zensurmaßnahmen zu schaffen versucht wird. Wenn erst einmal alle Inhalte klassifiziert sind, ist es ein Leichtes den Rest auszusperren (und/oder zu überwachen). Das Ganze wäre dann in etwa so “freiwillig” wie die Nutzung der Nacktscanner an Flughäfen in den USA (spiel mit, oder Leide). Das sieht zwar aus der derzeitigen Perspektive relativ unrealistisch aus, aber die Politik der kleinen Schritte sorgt auch dafür, dass wir da langsam aber sicher “rein wachsen” und uns der Entzug der heute noch recht frei zugänglichen Meinungsvielfalt im großen weltumspannenden Netz gar nicht weiter auffällt.
